Rundenkampfordnung 2026/2027

1.0 Allgemeine Verbindlichkeit

1.1 Die Rundenkampfordnung (RK-O) des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK) in Ver-bindung mit der jeweils gültigen Ausgabe der Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes (DSB) ist maßgebend für die jeweiligen Wettbewerbe des Runden-kampfes (RK) im KSVK mit ihren teilnehmenden Gilden und Vereinen (GuV).

Die KSVK-Regeln der RK-O haben Vorrang vor den Regeln der SpO des DSB.

Diese RK-O gilt nur für 3er Mannschaften und für die jeweiligen Einzelteilnehmer.

Das Sicherheitsblatt des KSVK ist ebenfalls zu beachten.

1.2 Jede Gilde / jeder Verein, jeder Einzelstarter erkennt durch die Teilnahme diese RK-O an. DieRK-Saison dauert vom 01.10. eines Jahres bis zum Ende – 31.05. – des Folgejahres.

1.3 Verantwortlich für die Durchführung des RK ist der Rundenkampfleiter (RK-Leiter). Im Vertretungsfall ist der Kreissportleiter zuständig.

2.0 Startberechtigung

2.1 Startberechtigt sind grds. die Mitglieder der GuV des KSVK. Die Einzelmitglieder müssen im Besitz eines gültigen NDSB-Wettkampfpasses sein.

Vereine anderer Kreisschützenverbände können auf Antrag zugelassen werden. Über den Antrag entscheidet die Sportleitung des KSVK. Die Entscheidung ist dem KSVK-Vorstand bekannt zu geben, ggfs. durch den KSVK-Vorstand zu genehmigen.

2.3 Innerhalb der RK-Saison darf ein Teilnehmer je Disziplin nur für einen GuV des KSVK starten. Meisterschaft, Liga und RK gelten als verschiedene Wettbewerbe.

2.4 Teilnehmer einer Liga-Mannschaft dürfen in Wettbewerben gleicher Disziplin im RK des KSVK zusätzlich starten.

3.0 Durchführung / Leitung / Aufsicht / Vorschießen

3.1 DieTeilnahme am RK ist mit rechtzeitiger Anmeldung, durch den Meldebogen, möglich. Der Termin der Anmeldefrist wird durch den RK-Leiter bekannt gegeben. Die jährlich zur RK-Saison herausgegebenen RK-Pläne, sind Anlagen dieser RK-O.

3.2 Liegt beim NDSB keine offizielle Meldung der Mitgliedschaft der Teilnehmer vor, dann muss nach Anfrage vom RK-Leiter, diesem ein Nachweis (Datum) der NDSB-Meldung binnen zwei (2) Tagen zur Verfügung gestellt werden.

Sollte dieser nicht in der angegebenen Zeit vorliegen, erfolgt die Disqualifizierung des Teilnehmers und kein Eintrag in die Ergebnisliste/n.

3.3 Eine falsche Klasseneinteilung der Teilnehmer kann zu einer Disqualifizierung führen.

Für den RK gilt die jeweilige Klasse jahresübergreifend von Oktober des Jahres – Beginn des RK – bis zum folgenden Mai des Jahres – bzw. Ende des RK.

Siehe hierzu Tabelle: Klassen.

3.4 Vor dem Start des RK müssen die Mannschaften und / oder Einzelstarter – Namen der Teilnehmer (komplett) und deren SpO-Klasse – auf dem ausgefüllten Startzettel beim WK-Leiter abgegeben werden. Der Startzettel ist immer an einem PC-Drucker auszufüllen.

Sollte die Benutzung einer PC-Technik ausnahmsweise nicht möglich sein, ist auch eine lesbare, nur Druckbuchstaben, handschriftliche Meldung möglich.

3.5 Sollte eine Ummeldung vor Ort, auf dem jeweiligen ausführenden Schießstand statt-finden, dann den Namen vollständig, keineAbkürzungen verwenden, klar und deutlich in Druckbuchstaben vornehmen (nur gut leserliche Daten werden verarbeitet).

Eine Mannschaft kann immer nur vor dem ersten Start eines Mannschaftsschützen der jeweiligen Mannschaft umgemeldet werden

3.6 Die GuV müssen vom jeden Startzettel eine Durchschrift behalten, um Fragen klären zu können. Die GuV sind für die Beweise verantwortlich.

3.7 Verantwortlich für die Durchführung des RK ist die/der im RK-Organisationsplan unter Leitung genannte GuV, gleichbedeutend dann mit dem Wettkampfleiter (WK-Leiter).

DerWK-Leiter darf nicht gleichzeitig auch verantwortliche EDV-Bedienung sein.

„Leitung“ beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:

auf regelgerechte Durchführung des Wettkampfes nach DSB-SpO, dieser RK-O, den

gesetzlichen Bestimmungen (z.B. WaffG) zu achten.

Abgabe des Wettkampfberichtes, mit den Original-Startzetteln, den Ergebniszetteln /

Elektronikprotokolle beim RK-Leiter, siehe hierzu 7.4.

Aufsicht: Es müssen qualifizierte Aufsichten durch die jeweils aufgeführten GuV gestellt werden. Diese können während des Wettkampfes getauscht werden.

JuBaLi: Starten Jugendliche im RK, dann müssen die jeweiligen GuV die entsprechenden sorgeberechtigten Personen stellen, hierzu § 27 WaffG.

3.8 Vorschießen:Ein genehmigtes Vorschießen ist möglich, wenn der RK-Starter an einer Veranstaltung des KSVK, NDSB, DSB oder LSV teilnimmt (höherwertiger Wettkampf, Kadertraining, Schulung für eine Lizenz, Fortbildung und auch Landeskönigsball).

Die Übernahme der Wertung eines höherwertigen Wettkampfes muss vorher beim RK-Leiter beantragt werden und von diesem genehmigt werden.

Das beim RK-Leiter beantragte und genehmigte Vorschießen muss innerhalb von acht (8) Tagen vor dem RK-Termin und auf dem für den RK bestimmten Schießstand durchgeführt werden. Das Datum des Vorschießens ist auf dem Startzettel zu vermerken.

Ein Nachschießen eines RK ist nicht möglich.

4.0 Wettbewerbe / Wertungen

4.1 Der jeweiligeRK ist ein Mannschaftswettbewerb mit einer Mannschaftswertung und einer zusätzlichen Einzelwertung. Die jeweiligen Wertungen (siehe Anlage) erfolgen nach den ausgeschriebenen Klassen. Mindestanzahl je Wettbewerb: 3 Teilnehmer, außer Schüler.

4.2 Wettbewerbe / Wettkampfklassen / Gruppen werden im jährlichen RK-Plan festgelegt. In den jeweiligen Mannschaftswettbewerben werden alle gemeldeten Mannschaften in einer Gruppe zusammengefasst.

4.3 Die GuV melden die teilnehmenden Mannschaften und Einzelstarter auf einem Melde-vordruck des KSVK, zu einem vorgegebenen Termin, an den RK-Leiter.

Eine Mannschaft besteht maximal aus drei (3) Teilnehmern.

4.4 Eine RK-Saison umfasst generell vier Wettkämpfe.

Für die Mannschaftswertung werden vier Wettkämpfe gewertet.

Für die Einzelwertung werden nur drei (3) Wettkämpfe gewertet. Wurden vier (4) Wett-kämpfe geschossen, gilt das niedrigste Ergebnis als Streichergebnis.

5.0 Sportwaffen / Bekleidung / Wettbewerb – Scheiben / Schusszahlen

5.1 Maßgebend für die Sportwaffen ist grds. die DSB-SpO.

Die Wettkampf-Auflagen müssen der DSB-SpO entsprechen.

Beim Schießen darf eine Hand die Auflage berühren / umfassen.

Für die Schießkleidung grds. die DSB-SpO, andere muss aber den Sicherheitsvorschriften (z.B. Schuhe: Schaft darf über die Knöchel gehen, aber Stiefel sind nicht erlaubt) entsprechen. Eine andere Bekleidung darf auch keine Vorteile erbringen. Bei Auflage ist Bekleidung nach DSB-SpO erlaubt, ansonsten entfallen diese.

5.2 Die Verwendung vonelektronischen Scheiben (nach DSB-SpO) ist gestattet.

Werdenkeine elektronischen Scheiben verwendet sind nur Papierscheiben / -streifen mit dem DSB-Signum bzw. IGS-Signum erlaubt. DSB-SpO beachten!

Bei Verwendung von nicht zulässigen Schießscheiben / LG-Streifen wird der Wettkampf für den betreffenden Teilnehmer nicht gewertet.

5.3 WK-Nr. Wettbewerb SpO Scheiben je Scheibe

WK-Nr. 1.1 Luftgewehr 1.10 LG-10er-Streifen 1 Schuss

WK-Nr. 1.2 Luftgewehr-Auflage 1.11 LG-10er-Streifen 1 Schuss

WK-Nr. 1.3KK-Gewehr 50m-Auflage 1.41KK-Spiegel 50m 2 Schuss

WK-Nr. 1.4 KK-Gewehr 100m-Auflage 1.36 KK-Spiegel 100m 5 Schuss

WK-Nr. 2.1 Luftpistole 2.10 LuPi-Scheibe 2 Schuss

WK-Nr. 2.2 Luftpistole-Auflage 2.11 LuPi-Scheibe 2 Schuss

WK-Nr. 2.3 KK-Kurzwaffe 2.40 Scheiben lt. SpO lt. SpO

WK-Nr. 2.4 KK-Kurzwaffe (nach GK) 2.50 Scheiben lt. SpO lt. SpO

WK-Nr. 2.5 GK-Kurzwaffe 2.50 Scheiben lt. SpO lt. SpO

5.4 Die Schusszahlen – Wettkampfanzahl und Probe – der jeweiligen Wettbewerbe = WK-Nr. richten sich nach den Vorgaben der DSB-SpO.

5.5 Eigene Streifenhalterungen, ohne Markierungen, sind zugelassen.

5.6 Es sind immer die Wettkampfscheiben und grds. die Probescheiben bei der Wettkampf-leitung abzugeben.

Bei KK-Gewehr-Auflage sind für Probe und Wettkampf getrennte Steckscheiben zu verwenden; die Wettkampfsteckscheibe ist mit den Wettkampfscheiben abzugeben.

5.7 Scheibenwechsler, sofern benötigt oder auch vorgeschrieben, sind von den GuV für ihre Teilnehmer selbst zu stellen.

6.0 Schießzeiten

6.1Im Organisationsplan sind die Tagesschießzeiten angegeben. Damit sind der Beginn und der letzte Start des jeweiligen RK festgelegt. Abweichungen von diesen Zeiten sind nicht zulässig, außer der RK-Leiter hat vor Wettkampfbeginn seine Zustimmung gegeben. Begründete Ausnahmefälle am Wettkampftag kann auch der WK-Leiter genehmigen.

6.2 Die Startzeiten sind innerhalb der Vereine selbst festzulegen. Es gilt der “fliegende Wechsel“, spätestens alle 45 min. muss von jedem Verein ein Starter anwesend sein und den frei gewordenen Platz einnehmen. Durch dieses Zeitschema können grds. alle startberechtigten Teilnehmer am Wettkampftag starten.

Teilnehmer die am jeweiligen RK teilnehmen sollten, haben sich bei Nichtteilnahme recht-zeitig bei der verantwortlichen Person per Telefon (siehe Telefonliste) abzumelden.

6.3 Im Gegensatz zur DSB-SpO entfällt im RK die Ansage der 15-minütigen Probezeit, es gilt die Gesamtzeit aus Probe- und Wettkampfzeit. Die Gesamtwettkampfzeit nach SpO ist von jedem Starter einzuhalten, d.h. sie darf nicht überzogen werden.

6.4 Start- oder Standbelegungspläne heben die Regeln 6.2 auf.

6.5 Der Schießstand für den betreffenden Wettkampf muss eine Stunde vor Beginn der ersten Schießzeit geöffnet sein.

7.0 Auswertung / Elektronik / Ergebnisse / Internet

7.1 Die Auswertung von Papierscheiben / -streifen muss grds. durch eine Ringlesemaschine erfolgen (Ausnahme: KK- und GK-Kurzwaffe).

Bei den elektronischen Anlagen gilt das ausgedruckte Ergebnisprotokoll als Wertungs-ergebnis. Einsprüche gegen festgestellte Wertungsergebnisse: siehe DSB-SpO.

7.2 Für die Auswertung sind zwingend fachlich geeignete Personen durch die GuV zu stellen. Die Auswertung trägt alle Scheibenergebnisse oder die Ergebnisse der Elektronikzettel in die Wettkampfergebnisblätter ein und bestätigt die Eintragung durch Unterschrift. Die Auswertung darf während des RK gewechselt werden, außer bei den 25m-Wettbewerben. Ein Wechsel der Auswertung muss im Wettkampfbericht aufgeführt werden.

7.3 Die Bedienung der elektronischen Anlagen muss immer durch die Mitarbeiter der ausrichtenden GuV erfolgen.

7.4 Die Ergebnisse vom ausgetragenen RK müssen dem RK-Leiter durch den WK-Leiterspätestens zwei (2) Tage nach Austragung, als elektronische Meldung oder durch persönliche Übergabe, (nicht per Post) zugestellt werden. Erforderlich ist eine Empfangs-bestätigung.

7.5Nach Abschluss des jeweiligen RK wird vom RK-Leiter eine Ergebnisliste per E-Mail an die Sportleiter der GuV zugesandt. Dafür stellt jede GuV dem RK-Leiter eine extra für den Sport zuständige E-Mail-Adresse zur Verfügung.

7.6Der RK-Leiter ist verpflichtet die RK-Ergebnisse binnen 5 Tagen nach dem RK zu veröffentlichen und den Sportleitern der GuV per E-Mail zu übermitteln.

Der KSVK-Internetbeauftragte sollte nach Erhalt der RK-Ergebnisse, durch den RK-Leiter, diese grds. sofort auf der Homepage des KSVK veröffentlichen.

7.7Jeder RK-Starter erkennt durch seine Teilnahme am RK an, dass seine Ergebnisse auf den Internetseiten des KSVK und der GuV veröffentlicht werden.

Bei Nichtgenehmigung dieser Regel ist eine Teilnahme am RK ausgeschlossen.

8.0 Kosten / Strafgeld / Einspruch + Berufung / Auszeichnungen

8.1 Ein Standgeld wird von den ausrichtenden Gilden und Vereinen nicht erhoben.

Der KSVK erhebt kein Startgeld für den RK, weder für die Mannschaften noch für die Einzelteilnehmer, die für die GuV des KSVK starten.

Kosten für Scheibenbänder der KK-Wettbewerbe und Schießscheiben für KK/GK-Kurz-waffen werden gesondert mit dem KSVK abgerechnet.

8.2 Stellen die im RK-Plan bestimmten GuV für Leitung, Aufsicht, Auswertung und Helfer nicht die benötigten Mitarbeiter ab, wird ein Reuegeld, zahlbar an den KSVK, in Höhe von jeweils EUR 50,00 erhoben.

Ein genehmigtes Wechseln der Mitarbeiter durch den RK-Leiter bleibt hiervon aus-geschlossen, diese Ummeldung ist zwingend vorher einzuhalten.

8.3 Für Einspruch und Berufung gelten die Regeln der SpO des DSB. Die Gebühr für Einspruch und Berufung beträgt jeweils 20,00 € und ist im Voraus zu entrichten.

8.4 Das jeweilige RK-Kampfgericht (3 Personen) besteht aus dem WK-Leiter, der Aufsicht und einen (1) Auswerter lt. RK-Plan.

Eine Entscheidung ist am Wettkampfort zu treffen und im Wettkampfprotokoll zu vermerken. Der Empfang der Einspruchsgebühr ist formlos vom WK-Leiter zu quittieren und auf dem Wettkampfbericht zu vermerken.

8.5 Gegen die Entscheidung des Kampfgerichts kann innerhalb von sieben (7) Tagen schrift-lich beim RK-Leiter Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet das Berufungsgericht des KSVK endgültig.

Berufungsgericht = Kreis-RK-Leiter, Kreissportleiter, Kreisvorsitzender, gegebenenfalls einer der stv. Kreisvorsitzenden.

8.6 Die Sieger der ausgeschriebenen Mannschafts- und Einzelwettbewerbe, Plätze 1 bis 3 erhalten eine Auszeichnung (z.B. Urkunden). Es gibt keine Wanderpreise.

Einzelteilnehmer müssen an drei (3) Wettkämpfen, Mannschaften müssen jeweils an vier (4) Wettkämpfen teilgenommen haben.

8.7 DieseRK-O ist gültig für die RK-Saison 2026/2027.

Änderungen oder Irrtümer sind vorbehalten!

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