Jugendordnung
Aufgrund des § 20 der gültigen Satzung des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK ) hat sich die Kreisschützenjugend (nachfolgend KSJ genannt) des […]
Aufgrund des § 20 der gültigen Satzung des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK ) hat sich die Kreisschützenjugend (nachfolgend KSJ genannt) des […]
Aufgrund des § 25 der gültigen Satzung des Kreisschützenverband Kiel (nachfolgend KSVK genannt) hat sich der KSVK nachstehende Geschäftsordnung gegeben,