Ordnungen

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Ehrungsordnung

Aufgrund des § 25 der gültigen Satzung des Kreisschützenverbands Kiel (nachfolgend KSVK genannt) hat sich der KSVK nachstehende Ehrungsordnung gegeben. […]

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Jugendordnung

Aufgrund des § 20 der gültigen Satzung des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK ) hat sich die Kreisschützenjugend (nachfolgend KSJ genannt) des

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Geschäftsordnung

Aufgrund des § 25 der gültigen Satzung des Kreisschützenverband Kiel (nachfolgend KSVK genannt) hat sich der KSVK nachstehende Geschäftsordnung gegeben,

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