Autorenname: Kreisvorsitzender

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Ordnungen

Jugendordnung

Aufgrund des § 20 der gültigen Satzung des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK ) hat sich die Kreisschützenjugend (nachfolgend KSJ genannt) des

Ordnungen

Geschäftsordnung

Aufgrund des § 25 der gültigen Satzung des Kreisschützenverband Kiel (nachfolgend KSVK genannt) hat sich der KSVK nachstehende Geschäftsordnung gegeben,

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