- Die Ausbildung umfasst die Waffensachkunde nach § 7 WaffG und verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht). Eine Ausbildung zur Waffensachkunde ohne Schieß- und Standaufsicht wird nicht angeboten.
- Während des Lehrgangs und der Prüfung ist eine Bekleidung, die einen politisch motivierten Hintergrund hat, nicht erlaubt.
- Der Verein hat für Kurz- und Langwaffen eine Unterweisung in der Handhabung sowie zum Schießen durchgeführt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des persönlichen Schießbuches.
- Personen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels anstelle eines gültigen Personalausweises sind, können an dem Sachkundelehrgang leider nicht teilnehmen.
- Dem Verein sind keine Tatsachen bekannt, welche die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Lehrgangsteilnehmers gem. § 6 WaffG für die Funktion als Standaufsicht und den perspektivischen Erwerb einer Waffenbesitzkarte einschränken.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen (z. B.Covid-19) werden für die Dauer der Ausbildung und der Prüfung als verbindlich anerkannt.
- Die Teilnehmenden müssen folgende Unterlagen am Prüfungstag vorlegen: gültiger Landesverbandsausweis, gültiger Personalausweis und das Schießbuch.
- Ort für die Pflichtlehrgänge und die Prüfung ist dem Termin zu entnehmen.
- Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt (je Verein max. 6). Nur bei Nichterreichen der Gesamtzahl können mehr Teilnehmer von einem Verein zugelassen werden. Die Teilnehmer werden nach Eingang der Anmeldungen berücksichtigt.
- Jeder Teilnehmer gehört einem Verein des DSB / NDSB an und muss dort auch gemeldet sein.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen wird die bereits gezahlte Gebühr nicht erstattet! Die Anmeldung bitte termingerecht an den Kreisausbildungsleiter senden.
- Für den Lehrgang sind Gebühren in Höhe von 125,- Euro zu zahlen. Sie beinhalten den Vorbereitungslehrgang, die Prüfungsgebühr und die Sachkundebescheinigung des NDSB.
- Die Teilnahmegebühr ist spätestens eine Woche vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto des Kreisschützenverbandes unter Angabe des Namens zu überweisen (Verwendungszweck „Sachkundelehrgang 10.2025“). Die Schulungsunterlagen müssen mit dem beigefügten Vordruck direkt über den NDSB bezogen werden.
Fehlzeiten sind nicht zulässig und führen zur Ablehnung der Prüfung!
Sachkunde Ausschreibung Kiel 11_2025
2. NDSB_formulare_bestellformular_waffensachkunde_katalog-1