1.0 Allgemeine Verbindlichkeit
Die Ausschreibung des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des Norddeutschen Schützenbundes (NDSB) zu ihren Meisterschaften (einschließlich aller Sonder- und Zusatzausschreibungen) gelten entsprechend für die Kreismeisterschaften (KM) mit den Extra-Ausschreibungen des Kreisschützenverbandes Kiel (KSVK) als Veranstalter.
Nicht besonders aufgeführte Punkte zur Durchführung regeln sich nach den z.Z. gültigen Sportordnungen (SpO) des DSB und des NDSB sowie den Anti-Dopingregeln. Alle Teilnehmer müssen die gesamten Ausschreibungsbestimmungen kennen, beachten und stimmen durch die Teilnahme dieser Ausschreibung zu.
2.0 Organisationsbestimmungen
2.1 Termine:
Es gilt der gültige Terminplan der KM für das ausgeschriebene Sportjahr.
2.2 Meldung der Vereinsmeisterschaft an den KSVK
Die Meldung der Vereinsmeisterschaft (VM) erfolgt durch die Vereinssportleiter. Es sind nur die KSVK-Meldevordrucke (Mannschaft und/oder Einzel) gut lesbar auszufüllen.
Teilnehmer der KM sind mit einem „E“ für Einzelstarts und einem „M“ u. Kennung (z.B. I) für Mannschaftstarts zu markieren. Schützen, die nicht an der KM teilnehmen wollen, sind mit einem „X“ zu kennzeichnen. Es ist nach den Wettbewerben / Wettkampfklassen der Einzelwertungen aus der NDSB-LM-Ausschreibung (Wettbewerbsraster) zu melden.
Die korrekt ausgefüllten Meldevordrucke sind nur per E-Mail zusenden an:
erk.andreas@gmail.com
Abgabeschluss: Terminplan. Verspätete Meldungen müssen nicht berücksichtigt werden.
2.2.1 Abmeldung zur Landesmeisterschaft
Eine Abmeldung zur LM, sowohl für den Einzel- als auch für den Mannschaftswettbewerb kann nur von dem Verein erfolgen für den der Sportler gestartet ist. Die Meldung muss spätestens acht (8) Tage vor dem Meldeschluss zur LM, bei der Sportleitung des Kreises, schriftlich eingegangen sein – nur Abmeldevordruck des Kreises benutzen -.
2.3 Mitarbeiter / Aufsichten
Die vom Veranstalter angeforderten qualifizierten Mitarbeiter (SpO 0.6.1) muss der Verein zwingend in der benötigten Anzahl stellen. Zur Aufsicht dürfen nur sachkundige Personen gemäß Waffengesetz eingesetzt werden.
Besondere Ausführungen zur Aufsicht unter Hinweis „KM-Aufsicht“.
Bei Nichteinhaltung der Regeln hat der Verein ein Reuegeld von 50,00 Euro zu zahlen.
Die Aufsichten des beendeten Durchganges müssen nach Wettkampfende den Schieß-stand für den nächsten Durchgang wiederherrichten.
2.4 Benachrichtigung der Sportler / Mitarbeiter
Für die Benachrichtigung der Sportler und der Mitarbeiter an den Meisterschaften sind die Vereine selbst verantwortlich!
2.5 Startberechtigung der Sportler
Die Startberechtigung erfolgt nach DSB-SpO 0.7.4.1 und 0.7.4.2
2.6 Startgeld pro Teilnehmer und Start je Wettbewerb
7,50 € alle Wettbewerbe Druckluft / Zimmerstutzen
9,50 € alle Wettbewerbe Kleinkaliber / Armbrust / Vorderlader *
10,50 € alle Wettbewerbe Unterhebelrepetierer / Großkaliber * /Bogen *
10,00 € zusätzliches Startgeld je Teilnehmer/Wettbewerb für genehmigtes Vorschießen
bzw. genehmigte Qualifikation.
Jugend zahlen keine Startgelder, Junioren zahlen halbes Startgeld in allen Wettbewerben.
* Bei Beschädigungen der Scheibenanlagen, durch teilnehmende KM-Sportler, können
anteilige Kosten der teilnehmenden Vereine zusätzlich fällig werden!
2.7 Organisations- und Startpläne
Diese werden rechtzeitig vor dem KM-Termin herausgegeben.
2.8 Limitbeschränkungen
Grundsätzlich gibt es keine Limits. Ausnahme: Die Standkapazität pro Tag reicht nicht aus bzw. wird nicht ausreichend genutzt.
3.0 Allgemeine Wettbewerbsbestimmungen
3.1 Sicherheitsbestimmungen
Die Sicherheitsbestimmungen nach den waffenrechtlichen Bestimmungen, der aktuellen Schießstandordnung, der DSB-SpO, der DM-Ausschreibung, der NDSB-SpO und den gültigen Ausschreibungen des NDSB und KSVK sind zwingend einzuhalten.
Das “KSVK-Sicherheitsblatt“ ist auf allen Schießständen der Vereine bei den Kreismeister-schaften des KSVK zu beachten. Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen werden mit einer Disqualifikation geahndet.
3.2 Wettkampfpass
Der gültige NDSB-Wettkampfpass für das ausgeschriebene Sportjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass ab dem 16. Lebensjahr) sind auf Verlangen bei jedem Start vorzuzeigen. Hierzu DSB-SpO 0.7.3.
Die Teilnehmer an den Vorderladerdisziplinen müssen zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Original vorlegen. Bei Nichtvorlage entfällt die Starterlaubnis.
3.3 Wettbewerbe / Klassen / Raumtemperatur
Wettbewerbe / Klassen nach LM-NDSB-Ausschreibung und KSVK-Extra-Ausschreibung,
siehe hierzu auch KM-Tabellen und KM-Klassen.
Wettbewerbe: nach DSB-SpO und NDSB-SpO, die nicht im Terminplan aufgeführt sind, müssen bei der Sportleitung beantragt werden. Eine Durchführung ist dann grundsätzlich nach der Genehmigung möglich.
Bei Wettbewerben, die auf geschlossenen Schießständen (RSA) durchgeführt werden, ist eine Raumtemperatur von mindestens plus fünf Grad Celsius gefordert.
3.4 Waffen- und Ausrüstungskontrolle:
DSB–SpO 0.10 wird angewendet.
3.5 Scheiben
Die VM ist auf zugelassene Scheiben mit DSB-Signum oder elektronische Scheiben – DSB-SpO 0.4.3 – durchzuführen. Scheibensätze, Ergebnisprotokolle (Pistole) bzw. Protokoll-ausdrucke der elektronischen Scheiben sind von dem Teilnehmer je Wettkampfklasse / Wettbewerb im Verein bis zum Abschluss der KM für Nachkontrollen aufzubewahren.
Auf Verlangen der Kreissportleitung sind diese vorzulegen. Bei Nichtvorlage besteht kein Anspruch auf eine KM-Startberechtigung.
3.6 Schusszahlen
VM: Schusszahlen werden nach DSB-SpO 0.4.1.2 oder NDSB-SpO vorgegeben.
Für Sonder- bzw. Extrawettbewerbe gilt die jeweilige Ausschreibung.
KM: Schusszahlen grundsätzlich nach DSB-SpO bzw. des Veranstalters.
3.6.1 Finalschießen
Diese werden nur in den Wettbewerben Unterhebelrepetierer und NDSB-Pistole durch-geführt. Voraussetzung: Es muss die Mindestzahl der qualifizierten Teilnehmer für das Finale antreten (Keine Auffüllung möglich).
3.6.2 Vorschießen / Qualifikation
DSB–SpO 0.9.4 und 0.9.4.1. Bei einem vorhergehenden Antrag und dessen Genehmigung wird das Ergebnis in die Rangliste (Einzel und Mannschaft) aufgenommen.
Ein Oualifikationsergebnis wird nicht in die Rangliste aufgenommen, nur in die Meldeliste.
Die jeweiligen Antragsformulare des KSVK sind zwingend vom Teilnehmer zu stellen und über den Vereinssportleiter einzureichen.
Die Ergebnisse müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen KM-Wettkampftags (Ende der Schießzeit) der KSVK-Sportleitung vorliegen.
3.7 Einspruchs- und Berufungsgebühr
Die Gebühr für einen Einspruch / eine Berufung beträgt jeweils 25,00 Euro.
Bei Ablehnung des Einspruchs / der Berufung verfällt die Gebühr zu Gunsten des KSVK.
3.7.1 Ummeldungen:
Ummeldungen erfolgen gem. DSB–SpO 0.9.5. Es wird keine Gebühr erhoben.
3.8 Auszeichnungen
Es erhalten die drei Erstplatzierten Mannschaften und Einzelteilnehmer je Wettbewerb und Klasse Auszeichnungen. Schüler und Jugendliche erhalten diese bis Platz 6.
4.0 Datenschutzerklärung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird beachtet.
Ausschreibungen, Mitteilungen und Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. Hierzu gilt das Blatt “Hinweis zum Datenschutz Meisterschaft“. Eine Zustimmung wird bei Teilnahme vorausgesetzt, da anderenfalls keine KM-Startberechtigung erfolgen kann.
5.0 Schlussbestimmungen
Ausschreibungen haben Gültigkeit nach Beschluss des Kreissportausschusses und des Kreisvorstandes. Änderungen und Ergänzungendieser Ausschreibung bleiben dem KSVK als Veranstalter aller Kreismeisterschaften vorbehalten!
– Ralf Mallon – – Andreas Erk –
– Kreisvorsitzender – – Kreissportleiter –
Abkürzungsverzeichnis der Kieler Vereine und Gilden
241 = A G G – Alte Gaardener Gilde
242 = B R G – Brunswiker Schützengilde
243 = E H G – Elmschenhagener Bürgergilde
245 = F R I – Friedrichsorter Schützenverein
246 = G A V – Gaardener Verein
248 = K B G – Kieler Bürger-Schützengilde
253 = D E M – Schützengilde „Gut Schuß“ Demühlen
257 = H U B – Schützenverein „Hubertus“ Kiel
260 = W I G – Wilhelminen-Schützen-Gilde
261 = R Ö N – Rönner Beliebung
262 = K V V – 1. Kieler Vorderlader Verein
263 = K B C – 1. Kieler Bogenclub