Alle beachten im Sinne eines reibungslosen Ablaufes bitte unbedingt folgende Punkte.
Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten.
Auf dem gesamten Schießstand/Schießstandgelände sind die vom Veranstalter/ Ausrichter/Schießstandbetreiber vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Alle Waffen:
- dürfen auf dem Gelände der jeweiligen Gilde bzw. des Vereins nur in den dafür bestimmten Waffenbehältnissen (z.B. Koffer / Taschen) transportiert werden,
- dürfen, wenn sie nicht in einem Waffenbehältnis sind, nur mit offenem Verschluss / Lade-klappe, ausgeklappter Trommel und ohne Magazin transportiert
werden,
- dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus- / eingepackt werden,
- dürfen nur an dem Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden (bei festen Startzeiten),
- dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden,
- dürfen mit abgelaufener Nutzungsdauer der Luftdruckkartusche nicht verwendet werden. Der Schütze ist für seine Luftdruckkartusche selbst verantwortlich. Die Nutzungsdauer von Luftdruckkartuschen kann bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft werden.
Druckluftwaffen
Alle Druckluftwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheits-kennzeichnung versehen sein. Zugelassen sind durchgehende Sicherheitsschnüre mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung.
Achtung! Der Sicherheitshut (Holme) ist nicht mehr zugelassen.
(siehe Bilder).

Feuerwaffen
Alle Feuerwaffen, ob Kleinkaliberwaffen (KK) oder Großkaliberwaffen (GK) müssen mit einer
Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.
KK-Langwaffen (Randfeuerwaffen) sowie KK- und GK-Kurzwaffen
Zugelassen sind die Sicherheitsschnüre (vgl. Luftdruckwaffen) und Safety-Cartridge mit Randausbildung (siehe Bild links).
Revolver
Zugelassen sind die Sicherheitsscheiben (siehe Bild rechts) sowie Vorrichtungen, die das unbeabsichtigte Einschwenken der Trommel verhindern,


Gehörschutz / Augenschutz
Der Gehörschutz ist bei allen Wettbewerben (außer Luftdruck) im Schießbetrieb vorgeschrieben (DSB-SpO 0.2.).
Ein Augenschutz ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich bei Zentralfeuer-waffen 2.45 und 2.50 – 2.59 (DSB-SpO 0.2.).
Ein Verstoß gegen die aufgeführten Punkte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Wettbewerb!
Sicherheitsblatt
Das Sicherheitsblatt gilt für alle Wettbewerbe, die der KSVK ausgeschrieben hat und ist damit auf allen Schießständen der Gilden / Vereine auf denen eine Kreismeisterschaft durchgeführt wird sowie von allem Teilnehmer als verbindlich anzusehen.
Dieses Sicherheitsblatt ist für das Jahr 2027 gültig.
Vorstand des Kreisschützenverbandes Kiel