Liebe Vereinssportleiter bitte unbedingt folgende Hinweise beachten!
Jugendbasislizenz (JuBaLi): Gilden / Vereine (GuV) die Schüler / Jugendliche bei einer KM starten lassen, müssen auch die entsprechende Person hierfür stellen. Die Person muss im Besitz einer JuBaLi sein, hierzu § 27 WaffG.
Aufsichten: die Sportordnung (DSB-SpO) schreibt zwingend qualifizierte Aufsichten vor, d. h. die Aufsicht muss eine Waffensachkunde- / eine Aufsichtsbescheinigung vorlegen können.
In der DSB-SpO sind hat entsprechende Regeln aufgeführt, wenn keine Mitarbeiter durch die GuV gestellt werden.
Der Kreis Kiel hat diese Regeln zum Vorteil modifiziert, siehe nachfolgend.
1. Der KSVK bestellt, durch vorherige Verabredung mit der Person, die entsprechende Aufsicht für den jeweiligen Wettkampf. Namentliche Bekanntmachung. In diesem Fall brauchen sich die GuV nicht um die Stellung einer Aufsicht kümmern.
2. Die GuV sind namentlich in den Startplänen aufgeführt. Damit sind die aufgeführten GuV verantwortlich für die Aufsicht für den entsprechenden Wettbewerbsdurchgang. Die aufgeführten GuV müssen diese aber nicht zwangsläufig selbst durchführen, sie können auch andere damit beauftragen. Die Mitteilung an die Kreissportleitung muss spätestens am Tage der vorgesehenen Einteilung erfolgen. Voraussetzung ist, der neue eingeteilte Aufsichtsverein ist anwesend und übernimmt die Aufsichtspflicht.
3. Die ursprünglich aufgeführten GuV können die Aufsichtspflicht nicht an die Kreis-sportleitung zurückgeben bzw. weitergeben. Ist also eine neue Aufsicht durch die GuV geregelt worden, dann ist alles in Ordnung. Sollte es wider Erwarten doch keine Aufsicht geben, kann der Wettbewerb solange nicht gestartet werden, bis eine Gilde / ein Verein bzw. eine Aufsicht sich bereit erklärt hat diese Aufsichtspflicht zu übernehmen. In diesem Fall muss die ursprünglich eingeteilte GuV auch das in Rechnung gestellte Reuegeld, siehe Ausschreibungen, bezahlen.
4. Diese Hinweise gelten für die KM 2027
Vorstand des Kreisschützenverbandes