Sicherheitsblatt für den schießsportlichen Rundenkampf

Alle beachten im Sinne eines reibungslosen Ablaufes bitte unbedingt folgende Punkte.

Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten.

Auf dem gesamten Schießstand/Schießstandgelände sind die vom Veranstalter/ Ausrichter/Schießstandbetreiber vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Alle Waffen:

  • dürfen auf dem Gelände der jeweiligen Gilde bzw. des Vereins nur in den dafür bestimmten Waffenbehältnissen (z.B. Koffer / Taschen) transportiert werden,
  • dürfen, wenn sie nicht in einem Waffenbehältnis sind, nur mit offenem Verschluss / Lade-klappe, ausgeklappter Trommel und ohne Magazin transportiert
    werden
  • dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus- / eingepackt werden,
  • dürfen nur am Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden (bei festen Startzeiten),
  • dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden (bei festen Startzeiten und bei “fliegendem Wechsel“ im RK),
  • mit abgelaufener Nutzungsdauer der Luftdruckkartusche dürfen nicht verwendet werden. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche selbst verantwortlich. Die Nutzungsdauer von Druckluftkartuschen kann bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft werden.

Druckluftwaffen

Alle Druckluftwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.

Zugelassen sind durchgehende Sicherheitsschnüre – mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung.

Achtung! Der Sicherheitshut (Holme) ist nicht mehr zugelassen.

Gewehr mit Sicherheitsschnur an Lademulde

Feuerwaffen

Alle Feuerwaffen, ob Kleinkaliberwaffen (KK) oder Großkaliberwaffen (GK) müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein. Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.

KK-Langwaffen (Randfeuerwaffen) sowie KK- und GK-Kurzwaffen

Zugelassen sind die Sicherheitsschnüre (vgl. Luftdruckwaffen) und Safety-Cartridge mit Randausbildung (siehe Bild)

Safety-Cartridge mit Randausbildung

Revolver

Zugelassen sind die Sicherheitsscheiben (siehe Bild) sowie Vorrichtungen, die das unbeabsichtigte Einschwenken der Trommel verhindern,

Revolver mit Sicherheitsscheibe

Gehörschutz / Augenschutz

Der Gehörschutz ist bei allen Wettbewerben (außer Luftdruck) im Schießbetrieb vorgeschrieben (DSB-SpO 0.2.).

Ein Augenschutz ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich bei Zentralfeuer-waffen 2.45 und 2.50 – 2.59 (DSB-SpO 0.2.).

Ein Verstoß gegen diese Punkte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Wettbewerb!

Sicherheitsblatt:


Das Sicherheitsblatt gilt für alle Wettbewerbe, die der KSVK ausgeschrieben hat und ist damit auf allen Schießständen der Gilden / Vereine sowie von allem Teilnehmer als verbindlich anzusehen. Dieses Sicherheitsblatt ist für den Rundenkampf 2026/27 gültig.


Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Kiel

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