Liebe Vereinssportleiter,
die Sportordnung (DSB-SpO) schreibt zwingend qualifizierte Aufsichten vor, d. h. die Aufsicht muss eine Waffensachkunde- / eine Aufsichtsbescheinigung vorlegen können.
In der DSB-SpO sind hat entsprechende Regeln aufgeführt, wenn keine Mitarbeiter durch die Vereine gestellt werden.
Der Kreis Kiel hat diese Regeln zum Vorteil der Vereine verändert. Dazu sollten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden.
1. Der KSVK bestellt, durch vorherige Verabredung mit der Person, die entsprechende
Aufsicht für den jeweiligen Wettkampf. Namentliche Bekanntmachung. In diesem Fall
brauchen sich die Vereine nicht um die Stellung einer Aufsicht kümmern.
2. Der Verein ist namentlich in den Startplänen aufgeführt. Dann ist der aufgeführte Aufsichtsverein für den Wettbewerbsdurchgang auch verantwortlich für die Aufsicht. Er muss diese aber nicht zwangsläufig selbst durchführen. Er kann einen anderen Verein damit beauftragen und muss dieses nicht unbedingt vorher der Kreissport-leitung mitteilen, es genügt am Tage der Einteilung. Voraussetzung ist, der neue Verein ist anwesend und übernimmt.
Der ursprünglich aufgeführte Verein kann die Aufsichtsaufgabe nicht an die Kreis-sportleitung zurückgeben bzw. weitergeben. Ist also eine neue Aufsicht durch den betreffenden Verein geregelt worden, dann ist alles in Ordnung. Sollte es wider Erwarten doch keine Aufsicht geben, kann der Wettbewerb solange nicht gestartet werden, bis ein Verein bzw. eine Aufsicht sich bereit erklärt hat diese Aufgabe zu übernehmen.
In diesem Fall muss der ursprünglich eingeteilte Verein auch das in Rechnung
gestellte Reuegeld, siehe Ausschreibungen, bezahlen.
Ralf Mallon Andreas Erk
Kreisvorsitzender Kreissportleiter