Grundsatz:
Alle beachten im Sinne eines reibungslosen Ablaufes bitte unbedingt folgende Punkte.
Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten.
Dieses Sicherheitsblatt ist u.a nach den Vorgaben des DSB erstellt worden.
Alle Waffen:
- dürfen auf dem Gelände des jeweiligen Vereins nur in den dafür bestimmten Transportbehältnissen (Koffer/Taschen) transportiert werden,
- dürfen, wenn sie nicht in einem Transportbehältnis sind, nur mit offenem Verschluss / Ladeklappe, ausgeklappter Trommel und ohne Magazin transportiert werden,
- dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus- / eingepackt werden,
- dürfen nur am Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden,
- dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden,
- mit abgelaufener Nutzungsdauer der Druckluftkartusche dürfen nicht verwendet werden. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche selbst verantwortlich. Die Nutzungsdauer von Druckluftkartuschen kann bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft werden.
Luftdruckwaffen
Alle Luftdruckwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Zugelassen sind Sicherheitsschnüre – mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung – oder eine zugelassene Mündungsabdeckung mit Fahne. (siehe Bilder)


Achtung: Nicht mehr zugelassen sind die sogenannten Stöpsel mit der Warnfahne
Feuerwaffen
Alle Feuerwaffen, ob Kleinkaliberwaffen (Randfeuer) oder Großkaliberwaffen müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.
KK-Langwaffen (Randfeuerwaffen) sowie KK- und GK-Kurzwaffen
Zugelassen sind die Sicherheitsschnüre (vgl. Luftdruckwaffen) und Safety-Cartridge mit Randausbildung (siehe Bild)

Revolver
Zugelassen sind die Sicherheitsscheiben (siehe Bild) sowie Vorrichtungen, die das unbeabsichtigte Einschwenken der Trommel verhindern,

Gehörschutz / Augenschutz
Diese sind vorgeschrieben bei allen KK- und GK-Wettbewerben (DSB-SpO 0.2.).
Ein Augenschutz ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich bei Zentralfeuerwaffen (DSB-SpO 0.2.).
Ein Verstoß gegen diese Punkte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Wettbewerb!
Dieses Sicherheitsblatt ist für den Rundenkampf 2025/26 gültig.
Es gilt für alle Wettbewerbe, die auf den jeweiligen Schießständen der Gilden / Vereine, die durch den KSVK ausgeschrieben und veranstaltet werden.